Prüfungsverfolgung

Werkzeuge "aus der Praxis für die Praxis"

TABU ist ein EXCEL-basiertes Werkzeug und bedeutet:

Terminüberwachung, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz.

Mit TABU können Sie alle in Unternehmen anfallenden, wiederkehrenden Tätigkeiten verwalten. Hierzu zählen

  • ca. 300 verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsarten
  • Audits und Zertifizierungen
  • Wartungs- + Instandhaltungsarbeiten
  • Fuhrparkaspekte
  • Entsorgungsnachweise
  • Messungen (z.B. aus Genehmigungsauflagen)
  • Externe Firmen + Wartungsverträge

TABU beinhaltet bereits alle Prüfungen mit Prüfgegenstand und Prüfgrundlage. Auch die neue Betriebssicherheitsverordnung ist berücksichtigt. So kann man einfach den Katalog durchgehen und sehen, was vielleicht im eigenen Unternehmen bisher übersehen wurde.

Da TABU entsprechende Filterfunktionen besitzt, lassen sich alle Prüfungen je nach Status, Verantwortlicher Person, Termin etc. leicht eingrenzen.

Weitere Vorteile:

  • Zentrale Verwaltung und Pflege über ein Erfassungssystem
  • Farbliche Visualisierung der Ergebnisse

Die seit kurzem unterschiedlichen Vorgaben zu Prüffristen

  • Feste Prüffristen (Höchstfristen)
  • Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu ermittelnde Prüffristen (diese können kürzer sein)
  • Durch die ZÜS (zugelassene Überwachungsstelle) festzulegende Prüfristen
    sowie alle Arten von Kombinationen haben wir in der neuen Version bereits berücksichtigt.

 

Hinweis

Das Werkzeug stellt ein technisches Hilfsmittel dar und hilft bei der Erkennung möglicherweise relevanter rechtlicher Verpflichtungen. Es stellt keine Unternehmensberatung dar und ersetzt nicht die unternehmensbezogene Prüfung der einzuhaltenden Vorschriften. Für die unternehmensorganisatorische Umsetzung im Unternehmen, in Betrieben oder Betriebsteilen trägt alleine der Auftraggeber die Verantwortung. Soweit Vorschriften als „relevant“ oder „nicht relevant“ gekennzeichnet sind, handelt es sich nur um Vorschläge, die auf einschlägigen Branchenerfahrungen beruhen, nicht aber auf einer auf das Unternehmen oder den Betrieb des Auftraggebers bezogene Prüfung auf Relevanz und die daraus abzuleitenden Unternehmerpflichten, für die alleine der Auftraggeber verantwortlich ist.

Für die Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls und bei rechtlichen Problemstellungen ist die Kontaktierung von Fachleuten (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Fachjurist mit vertieften Schwerpunktkenntnissen) durch das Unternehmen / den Auftraggeber erforderlich.

Für die Ermittlung und Einhaltung von Pflichten aus Vorschriften und hinsichtlich der Einhaltung von Anzeige- / Meldeverpflichtungen bei öffentlichen Stellen usw. liegt es in der Verantwortung des Unternehmers / Kunden / Betreibers von Anlagen, rechtzeitig eine Klärung mit den betreffenden Ämtern / Stellen, möglichst unter Beteiligung eines Fachjuristen herbeizuführen. Dies gilt auch für die Einhaltung von Terminen, Anträge an öffentliche Stellen, entsprechende Fristen etc. Eventuell ist hierzu die Kontaktierung zusätzlicher Stellen (zuständiger Behörden, Wirtschaftsprüfer, BG, Feuerwehr oder ZÜS) erforderlich.

Grundsätzlich ist der Betreiber von Einrichtungen, Anlagen, Maschinen, Gebäuden, Verfahren etc. dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Prüfvorschriften und Fristen rechtzeitig erkannt und eingehalten werden. Dies gilt auch für die Verfolgung von Mängeln und deren Beseitigung.