• Stellung, Ausbildung + Fortbildung von Gewässerschutzbeauftragten
     
  • Beurteilung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß AwSV
     
  • Festlegung eines angepassten Gewässerschutzkonzeptes unter Berücksichtigung von Bestand und Gefährdungspotential, Kosten und Nutzen
     
  • Vorbereitung und Begleitung von Eignungsfeststellungsverfahren gemäß WHG / AwSV
     
  • Bedarfsermittlung und Konzepte zur Löschwasserrückhaltung (LöRüRL)
     
  • Überwachung, Betrieb und Unterhaltung von Kanalisationsnetzen
     
  • Behördenengineering (siehe Leistungen)

 

Kompetenzfelder